Im vergangenen Landratswahlkampf wurde von den Bürgern/innen eine Politik des „Weiter so“ mit großer Mehrheit abgewählt. Im Gegensatz hierzu punktete der jetzige Landrat Metzdorf mit seiner klimafreundlichen Haltung und konnte somit den Wahlkampf für sich entscheiden.
Im Vertrauen darauf, da er sich bei mehreren öffentlich stattfindenden Veranstaltungen, wie z.B. im September 2021 im Landratswahlkampf in Schweich mit allen teilnehmenden Landratskandidaten/innen, entschieden gegen ein Gewerbe- und Industriegebiet auf der Mehringer Höhe, als auch gegen den Moselaufstieg ausgesprochen hat, wurde mit ihm eine Klimapolitik gewählt.
Nun war in der Trierer Rathauszeitung in der Woche vom 05.05.22 zu lesen, dass sich seine Partei (SPD) im Bau- u. Dezernatsausschuss für das geplante Gewerbe- u. Industriegebiet ausgesprochen hat.
Als ausführendes Organ und unter Berufung auf das Grundgesetz Art. 20a (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen u. d. Tiere) hat er nicht nur alle Argumente auf seiner Seite, sondern es liegt in seiner Verantwortung den Grundgesetzauftrag zu erfüllen.
Da das Grundgesetz nicht nur für den Kreis Trier-Saarburg gilt, sondern auch für Trier selbst, sollte Landrat Metzdorf in diesem Sinne auf seine Parteikollegen/innen einwirken.
Diesbezüglich ist Landrat Mertzdorf unserer Rechtsauffassung nach, seinen Wählerinnen und Wählern gegenüber zu einer Stellungnahme verpflichtet, ob er das Abstimmungsverhalten der SPD im Bau- u. Dezernatsausschuss toleriert oder ob er gedenkt seine Parteikollegen/innen zum Einhalten des Grundgesetzauftrages zu bewegen.
In der Veranstaltung „Stopp jeglicher Flächenversiegelung ANDERS WIRTSCHAFTEN – ANDERS LEBEN“ am 14.05.22 in der TUFA in Trier, waren sich die Anwesenden einig, dass es ein selbstverpflichtendes Moratorium zu weiterer Flächenversiegelung braucht, um einen Aufschub zu erwirken.